

Güteschutz Kanalbau
Die MKM Bau GmbH ist Mitglied in der Gütegemeinschaft zur Herstellung und Instandhaltung von Abwasseranlagen und- kanälen e.V.
Fachbetriebspflicht
Das Wasserhaushaltsgesetz fordert nach § 19 l, dass grundsätzlich nur Fachbetriebe mit bestimmten Qualifikationen Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen ab einem Lagervolumen von 10.000 Litern, je nach Bundesland auch schon ab 1.000 Litern (siehe "Prüfpflichten für Öllageranlagen") ausführen dürfen. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung. Die Länder können Tätigkeiten bestimmen, die nicht von Fachbetrieben nach § 19 l WHG ausgeführt werden müssen.